. Kfz-Anmeldung - Wie läuft die Autoanmeldung ab?
Kfz-Anmeldung

Kfz-Anmeldung

Nach dem Autokauf muss die erste Fahrt noch etwas warten. Sie dürfen ein Fahrzeug erst im Straßenverkehr bewegen, wenn die Kfz-Zulassung und die Kfz-Anmeldung erfolgt ist. Neben der Anmeldung des Wagens ist in Deutschland für jeden Fahrzeugnutzer der Abschluss einer Kfz-Versicherung Pflicht. Wir klären Sie über die einzelnen Schritte der Kfz-Anmeldung auf und verraten, welche Dokumente dabei erforderlich sind und welche Kosten auf Sie zukommen.

Wie läuft die Autoanmeldung ab?

Vor der Autoanmeldung müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Von der Versicherung bekommen Sie eine EVB-Nummer. Diese dient der Zulassungsbehörde als Nachweis, dass für das anzumeldende Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht.

Für die Autoanmeldung haben Sie zwei Optionen. Die Anmeldung kann entweder direkt in der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen oder online abgewickelt werden. Die Möglichkeit der Online-Anmeldung besteht seit dem Herbst 2019 und wurde vom Verkehrsministerium des Bundes eingeführt. Die virtuelle Anmeldung ist jedoch an einige Regeln geknüpft. Der Vorgang funktioniert nur mit Personalausweisen, die mit einer Online-Funktion ausgestattet sind. Weiterhin sind ein Kartenlesegerät und eine auf dem Smartphone installierte Personalausweis-App notwendig.

Wichtig: Die Online-Anmeldung funktioniert nur bei Fahrzeugen, die erstmals nach Mai 2015 zugelassen wurden.

Wenn Sie die Autoanmeldung vor Ort vornehmen wollen, ist es ratsam, einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle zu vereinbaren. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten. In der Zulassungsstelle werden alle Dokumente überprüft. Die Mitarbeiter aktualisieren den Fahrzeugbrief und tragen Sie als neuen Besitzer des Wagens ein. Anschließend erhält das Auto ein neues Kfz-Kennzeichen oder Sie entscheiden sich für ein Wunschkennzeichen. Darauf gehen wir noch näher ein.

Meist befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle Schildermacher, die gewünschte Kennzeichen zeitnah herstellen. Das fertige Kennzeichen bringen Sie zurück in die Zulassungsstelle, wo dann der behördliche Stempel aufgebracht wird.

Wenn das Fahrzeug die entsprechende Abgasnorm erfüllt, erstellen die Zulassungsstellen auf Wunsch auch die Umweltplakette. Diese gestattet Ihnen das Befahren von Umweltzonen. Haben Sie die Online-Anmeldung gewählt, werden alle genannten Schritte online erledigt. Sie bekommen Kennzeichen und Plaketten per Post zugeschickt und müssen diese selbst auf den Kennzeichenschildern befestigen.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Die anfallenden Kosten unterscheiden sich von Behörde zu Behörde. Wird ein Neuwagen angemeldet, entstehen Gebühren in Höhe von 26 Euro. Bei der Gebrauchtwagen-Anmeldung können die Kosten nicht pauschalisiert werden. Der Preis wird davon bestimmt, ob es einen Halterwechsel gibt oder ob das Fahrzeug im alten Bezirk oder einem neuen Standort wieder zugelassen wird. Die Kosten bewegen sich in einem Bereich zwischen 12 und 30 Euro.

Wie viel zahlt man für ein Wunschkennzeichen?

Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, müssen Sie sich auf zusätzliche Kosten einstellen. Diese rechtfertigen sich dadurch, dass die Zuweisung des Kennzeichens nicht per Zufall erfolgt, sondern Sie selbst sich das Nummernschild aussuchen und reservieren.

Die Gebühren setzen sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Gebühr für das Wunschkennzeichen: Diese Gebühr ist bundesweit einheitlich auf 10,20 Euro festgesetzt und damit bei jeder Zulassungsstelle gleich.
  • Gebühr für die Online-Reservierung: Die Reservierung des Nummernschildes im Internet kostet 2,60 Euro.

Damit Sie Ihr Wunschkennzeichen, unabhängig von den Kosten, zeitnah erhalten, ist der Weg zur Zulassungsstelle notwendig. Dort kann der Sachbearbeiter sofort in der Datenbank nachschauen, ob das gewünschte Kennzeichen verfügbar ist. Wenn dies der Fall ist, kann die Reservierung sofort vorgenommen werden.

Sie können auch selbst nach verfügbaren Wunschkennzeichen suchen. Gehen Sie dafür auf die Homepage der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Die Suche nach passenden Kombinationen ist kostenlos. Sie müssen lediglich angeben, ob es sich um ein Nummernschild für einen Pkw, einen Lkw, ein Moped oder ein Motorrad handelt.

Für das Neuprägen des Kennzeichens müssen Sie mit Kosten von etwa 35 Euro rechnen.

Lesen Sie auch: “Unfallgutachten – Alles zu Kosten, Ablauf und warum es wichtig ist

Was braucht man alles für die Kfz-Anmeldung?

Damit das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann, sind folgende Dokumente und Unterlagen notwendig:

  • gültiger Personalausweis und Reisepass
  • EVB-Nummer als Versicherungsnachweis
  • Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV)
  • COC-Bescheinigung des Herstellers (nur bei Neuwagen)
  • Vollmacht, wenn Sie sich vor Ort vertreten lassen

Die Zulassungsbescheinigung umfasst zwei Dokumente. Teil 1 beinhaltet die technischen Fahrzeugdaten. Teil 2 enthält Informationen zum Halter des Fahrzeuges. Neuwagen besitzen noch keinen Fahrzeugbrief. Diesen wird Ihnen die Behörde im Rahmen der Zulassung ausstellen.

Die COC-Papiere dienen als Nachweis, dass der Wagen in Deutschland zugelassen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Auto anmelden und Auto ummelden?

Anmelden müssen Sie das Fahrzeug, wenn sie es neu oder gebraucht gekauft haben und ab jetzt selbst als Fahrzeughalter auftreten wollen. Umgemeldet werden Autos, wenn Sie umziehen oder wenn ein Halterwechsel vorliegt. Abgemeldet werden Fahrzeuge, wenn sie verkauft, verschrottet oder über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden.

Um ein Fahrzeug ab- oder ummelden zu können, werden folgende Dokumente gebraucht:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • alle Fahrzeugkennzeichen
  • Verwertungsnachweis bei Verschrottung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn nicht der Halter selbst die Meldung vornimmt)

Haben Sie vor dem Kauf eines Neuwagens bereits ein gebrauchtes Fahrzeug besessen, muss der alten Wagen zunächst abgemeldet werden. Sie gehen mit den genannten Unterlagen zur Zulassungsstelle. Wird das abgemeldete Fahrzeug verschrottet, händigt Ihnen die Entsorgungsfirma den entsprechenden Nachweis aus.

Beim Kauf von Neuwagen bekommen Sie vom Händler die COC-Bescheinigung und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine Bescheinigung für die TÜV-Untersuchung wird erst notwendig, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist.   

Weiterführende Quellen und Links zu Kfz-Anmeldung:

https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html

https://www.ausweisapp.bund.de/home

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