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Das Aufgabengebiet einen Kfz-Gutachters ist sehr umfangreich. Zuallererst kann man sich die Frage stellen mit welchen Arten von Fahrzeugen oder Fahrzeugtypen ein Kfz-Gutachter arbeiten kann. Neben Autos sind das natürlich auch Motorräder und LKWs, aber ebenfalls Oldtimer, Traktoren, Wohnwagen und Wohnmobile, Rettungsfahrzeuge, Spezialfahrzeug, Fahrzeuge aus der Landwirtschaft und auch hochpreisige Elektrofahrräder fallen ins Spektrum von Kfz-Sachverständige. Hier ein kleiner Auszug aus dem Aufgabengebiet eines Kfz-Gutachters: Unfallgutachten, Schadensgutachten / Schadenskalkulation, Beweissicherung, Bewertung von Gebrauchtwagen, Bewertung von Oldtimern, Analyse und Rekonstruierung von Verkehrsunfällen, Reparaturkostenkalkulation, Plausibilitätsprüfung bei Unfällen, Ermittlung von Vorschäden oder versteckten Schäden. Der Beruf des Kfz-Gutachters ist wichtig, umfangreich und abwechslungsreich. Es ist ein technisch orientierter Beruf mit Zukunft. Die Dynamik auf dem Fahrzeugmarkt, zum Beispiel durch die Elektromobilität, erfordert es sich ständig weiterzubilden und zu spezialisieren.
Es ist empfehlenswert bei jedem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Gutachter zu kontaktieren. Liegt der Schaden unter der sogenannten Bagatellschadengrenze von 1000 EUR erhältst du einen Kostenvoranschlag, der bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden kann. Liegt der Schadenswert über dieser Grenze wird der Kfz-Gutachter dir ein detailliertes Gutachten anfertigen, welches den Schaden und die Kosten detailliert beschreibt. Dieses Gutachten wird bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und der Schaden wird finanziell geregelt. Schäden an Fahrzeugen können von Laien häufig falsch eingeschätzt werden. Versteckte oder verdeckte Schäden zum Beispiel am Fahrwerk oder am Fahrzeugrahmen sind auf den ersten Blick nicht erkennbar, eine Reparatur kann aber schnell mehrerer 1000 EUR kosten. Im Falle eines schweren Schadens oder Totalschadens ist es unerlässlich. Eventuell ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht einträglich. Dann ist ein Unfallgutachten nötig welches den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermittelt. Beide Werte werden von der Versicherung benötigt, um die Schadensersatzforderung zu regulieren.
Um einen Schaden an einem Fahrzeug regulieren zu lassen kann der Unfallgeschädigte den Kfz-Gutachter frei wählen. Dieses Recht zu kennen ist sehr wichtig, da die gegnerische Versicherung häufig einen «eigenen» Gutachter schicken möchte. Häufig macht die Versicherung verlockende Zusatzangebote und verspricht eine schnellere Schadensregulierung – Mietwagen, schnellere Reparatur in einer Partnerwerkstatt, Bring- und Holservice könnten solche Zusatzangebote sein. Doch warum macht die gegnerische Versicherung das? Ganz einfach – die Versicherung verfolgt eigene Interessen, und zwar die Kosten niedrig zu halten. Sie verfolgt also nicht die Interessen des Geschädigten. Ein frei gewählter, also unabhängiger Kfz-Gutachter ist neutral, ungebunden und vertritt die Interessen des Geschädigten. Diese Interessen liegen in fairer, neutraler und angemessener Regulierung des Schadens.
Ist ein Schaden an einem Fahrzeug entstanden, so ist es der Kfz-Gutachter, der das Fahrzeug untersucht und den Schaden genau beschreibt. Alle Schäden werden vom Gutachter genau inspiziert und dokumentiert. In einem Schadensgutachten wird der Aufwand für eine Reparatur geschätzt, der wiederum als Grundlage für Reparaturkosten gelten, die von der Kfz-Versicherung übernommen werden. Ein Kfz-Gutachter kann ebenfalls unterstützend tätig sein, die Schuldfrage zu klären. Ist der Schaden so groß, dass eine Reparatur nicht mehr möglich sein sollte, oder die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs überschreiten – also einem wirtschaftlichen Totalschaden, so ermittelt der Gutachter den Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, den so genannten Wiederbeschaffungswert. Gleichzeitig wird der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Die Erstellung eines Gutachtens ist ein umfangreicher Arbeitsprozess und ist weitaus detaillierter als zum Beispiel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Neben Mehr- und Folgekosten wird auch die Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt. Für Kfz-Versicherungen ist das Kfz-Gutachten das Dokument das grundlegend ist für die Regulierung des Schadens.
Ein Unfallgeschädigter ist die Partei die unverschuldet einen Schaden erlitten hast. In dem Augenblick sind sie Unfallgeschädigter, in dem Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden. Ihre Rechte als Unfallgeschädigter sind umfangreich und umfassen auch auf die Festlegung, welcher Kfz-Sachverständige die Schadenermittlung vornimmt. Als Unfallgeschädigter hast man das Recht einen Kfz-Gutachter eigener Wahl zu beauftragen. Von diesem Recht solltest man unbedingt Gebrauch machen.
Neogutachter.de ist spezialisiert auf die Vermittlung von erfahrene und unabhängigen Kfz-Gutachtern. Dabei wissen wir, dass eine schnelle Terminfindung samt Besichtigungstermin sehr wichtig ist. Das Einfachste ist es das Kontaktformular oben auf der Website auszufüllen. Alternativ kann man telefonisch einen Kfz-Gutachter bestellen. Wir leiten ihre Anfrage an unseren Partner Gutachter auf ihrer Nähe weiter. Dieser kontaktiert sie telefonisch innerhalb weniger Stunden nachdem sie bei uns angefragt haben. Die Anfrage auf Neogutachter.de ist unverbindlich. Sie sind zu nichts gegenüber Neogutachter.de verpflichtet. Sollten die die von uns vorgeschlagenen Kfz-Gutachter nicht wollen, suchen wir ihnen gerne einen neuen. Haben sie einen Termin mit unserem Partner Gutachter vereinbart, möchten diesen Termin jedoch doch nicht wahrnehmen, so ist auch dies kein Problem. Entweder findet man einen neuen Termin oder der Termin wir einfach abgesagt. Auch hier entstehen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten für sie. Die Bestellung auf Neogutachter.de ist kostenlos, unverbindlich, transparent, einfach und schnell.
In der Regel hat man die freie Auswahl. Nahezu alle Kfz-Gutachter bieten einen praktischen Vor-Ort Service. Das bedeutet, dass der Kfz-Sachverständige zu ihnen nach Hause, beziehungsweise an den Ort kommt, wo das beschädigte Fahrzeug sich befindet. Alle Partner Gutachter von Neogutachter.de bieten diesen Vor-Ort Service an. Guten Service anzubieten ist eines der wichtigsten Merkmale die Neogutachter.de anbieten. Wir wissen, dass Flexibilität gewünscht ist, auch was zum Beispiel Besichtigungszeiten angeht. Viele unserer Partner haben die Möglichkeit die Besichtigung abends oder am Wochenende durchzuführen. Wir richten uns sehr gerne nach ihnen.
Für den Unfallgeschädigten ist die Leistung kostenlos da die gegnerische Versicherung die Kosten des Kfz-Gutachters übernimmt. Das Honorar des Gutachters variiert und hängt ebenfalls von der Höhe des Unfallschadens ab. Warum ist oftmals ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend? Als erstes ist ein Kostenvoranschlag nicht umfassend genug. Das spielt aber für die Reparatur keine Rolle. Ein vom Kfz-Sachverständigen angefertigtes Gutachten ist ausreichend umfassend, hat eine beweissichernde Funktion ist verkehrs- und prozesstauglich. Das ist ein Kostenvoranschlag nicht. Für die Durchsetzung eigener Ansprüche ist es somit sicherer ein qualifiziertes und unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Das Gutachten dient zur Klärung des Sachverhaltes und der Sicherung von Ansprüchen.
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