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Marderschaden Selbstbeteiligung: Welcher Betrag wirklich gilt

Marderschaden Selbstbeteiligung: Welcher Betrag wirklich gilt

Die Selbstbeteiligung entscheidet beim Marderschaden darüber, ob sich die Meldung überhaupt lohnt. Bei einem Schaden von 280 Euro und 300 Euro Selbstbehalt bekommen Sie nichts – bei 150 Euro Selbstbehalt immerhin 130. Diese Übersicht zeigt, welcher Betrag beim Marderschaden gilt, wo Versicherer regelmäßig den falschen ansetzen und ab welcher Schadenhöhe sich die Meldung rechnet.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Marderschaden gilt die Teilkasko-Selbstbeteiligung – auch wenn Sie eine Vollkasko haben.
  • Üblich sind 150 oder 300 Euro; manche Verträge kommen ohne Selbstbehalt aus.
  • Sie wird je Schadenfall abgezogen, nicht je Jahr – zwei Marderschäden bedeuten zweimal Selbstbehalt.
  • Ein häufiger Abrechnungsfehler: Der Versicherer zieht die höhere Vollkasko-Selbstbeteiligung ab.
  • Weil keine Rückstufung droht, ist die Rechnung einfach: Schaden über Selbstbehalt = melden.

Inhaltsverzeichnis

Welche Selbstbeteiligung gilt

Ein Marderbiss ist ein Teilkasko-Ereignis. Deshalb gilt die für die Teilkasko vereinbarte Selbstbeteiligung – unabhängig davon, ob Sie zusätzlich eine Vollkasko abgeschlossen haben.

Verbreitete Kombinationen im deutschen Markt:

Teilkasko Vollkasko Beim Marderschaden gilt
150 € 300 € 150 €
150 € 500 € 150 €
300 € 500 € 300 €
0 € 300 € 0 €

Nachschlagen können Sie den Wert im Versicherungsschein unter „Teilkasko” oder „Selbstbehalt TK”. Steht dort nur ein Betrag ohne Zuordnung, gilt er meist für beide Deckungen.

Der häufigste Abrechnungsfehler

In der Praxis passiert es regelmäßig, dass in der Abrechnung die Vollkasko-Selbstbeteiligung abgezogen wird. Bei der Kombination 150/500 fehlen Ihnen dadurch 350 Euro – bei einem Schaden von 700 Euro also die Hälfte der Erstattung.

Prüfen Sie deshalb jede Abrechnung auf drei Punkte:

  1. Welcher Betrag wurde als Selbstbeteiligung abgezogen?
  2. Stimmt er mit dem Teilkasko-Wert im Versicherungsschein überein?
  3. Wurde er nur einmal abgezogen – und nicht getrennt vom Biss- und vom Folgeschaden?

Der dritte Punkt wird oft übersehen: Biss- und Folgeschaden gehören zu einem Schadenfall. Ein doppelter Abzug ist nicht zulässig.

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Ab wann sich die Meldung lohnt

Anders als beim selbst verschuldeten Unfall gibt es beim Marderschaden keine taktischen Erwägungen zur Rückstufung – die Teilkasko kennt keine SF-Klassen. Die Rechnung besteht aus zwei Zahlen.

Schadenhöhe SB 150 € SB 300 € Empfehlung
150 € 0 € 0 € selbst zahlen
300 € 150 € 0 € bei SB 150 melden
600 € 450 € 300 € melden
1.200 € 1.050 € 900 € melden
4.000 € mit Folgeschaden abhängig von der Folgeschadengrenze melden

Eine Einschränkung bleibt: Nach jedem regulierten Schaden hat der Versicherer ein Kündigungsrecht. Wer im selben Jahr bereits zwei Schäden gemeldet hat, sollte den dritten kleinen Fall abwägen – nicht wegen des Beitrags, sondern wegen des Vertragsbestands.

Selbstbehalt und Folgeschadengrenze

Beide Begrenzungen wirken nacheinander, und die Reihenfolge macht einen Unterschied. Zuerst wird der Folgeschaden auf die tarifliche Grenze gekürzt, dann wird die Selbstbeteiligung vom Gesamtbetrag abgezogen.

Beispiel: Bissschaden 210 Euro, Folgeschaden 3.900 Euro, Deckel 1.500 Euro, Selbstbehalt 150 Euro. Die Rechnung lautet 210 + 1.500 = 1.710, minus 150 = 1.560 Euro Erstattung. Ein zweiter Abzug wäre falsch.

Welche Höhe im Vertrag sinnvoll ist

Für die Teilkasko lohnt ein niedriger Selbstbehalt eher als für die Vollkasko. Der Grund: Teilkasko-Schäden – Marder, Glas, Wild, Sturm – treten häufiger auf und liegen oft im niedrigen dreistelligen Bereich, also genau in der Zone, in der ein hoher Selbstbehalt die Erstattung auf null bringt.

Der Beitragsunterschied zwischen 300 und 150 Euro Teilkasko-Selbstbehalt liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. Wer in einer marderreichen Gegend parkt, hat ihn nach einem einzigen Schadenfall wieder drin.

Deutlich wichtiger als die Höhe des Selbstbehalts ist allerdings die Folgeschadengrenze – dort geht es um Tausende, hier um Hunderte.

Häufige Fehler

Fehler 1: Die Vollkasko-Selbstbeteiligung akzeptieren. Ein Hinweis an den Sachbearbeiter genügt meist zur Korrektur.

Fehler 2: Bei knappem Schaden gar nichts tun. Auch wenn sich die Meldung nicht lohnt: Lassen Sie den Motorraum vollständig prüfen. Übersehene Bissstellen werden zum Folgeschaden.

Fehler 3: Den doppelten Abzug übersehen. Biss- und Folgeschaden sind ein Schadenfall – die Selbstbeteiligung wird einmal abgezogen.

Häufige Fragen

Welche Selbstbeteiligung gilt beim Marderschaden?

Die der Teilkasko, üblicherweise 150 oder 300 Euro – auch dann, wenn Sie zusätzlich eine Vollkasko haben.

Wird die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Schaden abgezogen?

Pro Schadenfall. Bei zwei Marderschäden in einem Jahr wird sie zweimal abgezogen.

Was, wenn der Schaden unter der Selbstbeteiligung liegt?

Dann gibt es keine Erstattung, und eine Meldung lohnt sich nicht. Lassen Sie den Motorraum trotzdem vollständig prüfen.

Kann ich die Selbstbeteiligung umgehen?

Nein. Sie ist vertraglich vereinbart und wird von jeder Erstattung abgezogen. Nur ein Tarif ohne Selbstbehalt vermeidet sie.

Wird sie bei Biss- und Folgeschaden getrennt abgezogen?

Nein, beides gehört zu einem Schadenfall. Ein doppelter Abzug ist nicht zulässig – prüfen Sie die Abrechnung darauf.

Lohnt sich ein niedrigerer Selbstbehalt?

In der Teilkasko eher als in der Vollkasko, weil die Schäden dort häufiger und kleiner sind. Wichtiger ist aber die Folgeschadengrenze.

Steigt mein Beitrag nach dem Schaden?

Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen, eine Rückstufung findet nicht statt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Fazit

Beim Marderschaden gilt der Teilkasko-Selbstbehalt, er wird einmal je Schadenfall abgezogen – und weil keine Rückstufung droht, ist jede Schadenhöhe oberhalb dieses Betrags ein Fall für die Meldung. Prüfen Sie die Abrechnung trotzdem: Der falsche Selbstbehalt ist einer der häufigsten Fehler. Neogutachter.de vermittelt Ihnen bundesweit unabhängige Kfz-Sachverständige.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie den Schaden dokumentieren, bevor repariert wird – danach ist der Biss nicht mehr nachweisbar. Kostenlose Gutachten-Anfrage starten →


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