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Wo ist das Halten verboten?

Wo ist das Halten verboten?

Das Halten eines Fahrzeugs ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist. Das Halten ist grundsätzlich überall erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Allerdings gibt es einige Situationen und Orte, an denen das Halten verboten ist, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wo das Halten verboten ist und welche Schilder und Regeln Sie beachten müssen.

Halteverbot: Eingeschränkt oder absolut

Das Halteverbot kann durch Verkehrszeichen angeordnet werden. Dabei gibt es zwei Arten von Halteverbot: das eingeschränkte und das absolute.

Das eingeschränkte Halteverbot wird durch das Zeichen 286 gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Sie hier nicht länger als drei Minuten halten dürfen und das Fahrzeug nicht verlassen dürfen. Das eingeschränkte Halteverbot gilt zum Beispiel in Ladezonen oder an Bushaltestellen.

Das absolute Halteverbot wird durch das Zeichen 283 gekennzeichnet. Es bedeutet, dass Sie hier gar nicht halten dürfen, auch nicht kurz oder verkehrsbedingt. Das absolute Halteverbot gilt zum Beispiel an engen oder unübersichtlichen Stellen, an Kreuzungen oder Einmündungen.

Die Gültigkeit der Zeichen 283 und 286 kann durch Zusatzzeichen eingeschränkt oder erweitert werden. Zum Beispiel können sie nur für bestimmte Zeiten, Wochentage oder Fahrtrichtungen gelten oder nur für bestimmte Fahrzeugarten.

Wo ist das Parken verboten? Absolutes Halteverbot.

Wo ist das Halten verboten: Weitere Situationen und Orte

Neben den Verkehrszeichen gibt es noch weitere Situationen und Orte, an denen das Halten verboten ist. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Dazu gehören:

  • An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • Im Bereich von scharfen Kurven
  • Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • Auf Bahnübergängen
  • Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • Auf Autobahnen und deren Seitenstreifen
  • Unmittelbar vor und auf Fußgängerüberwegen
  • An Vorschriftzeichen wie dem Andreaskreuz, wenn das Zeichen dadurch verdeckt werden würde
  • An Taxenständen
  • An Hydranten

Bußgelder bei Verstößen

Wenn Sie gegen das Halteverbot verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art des Verstoßes, der Dauer des Haltens, der Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und dem Vorhandensein eines qualifizierten Flens ab. Ein qualifizierter Flens ist ein Zettel mit Namen, Anschrift, Kennzeichen und Unfallzeitpunkt, den Sie bei einem Unfall mit Sachschaden hinterlassen müssen.

Die Bußgelder für das Halten im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot liegen zwischen 10 und 70 Euro. Wenn Sie andere behindern oder gefährden oder einen qualifizierten Flens nicht hinterlassen, kann sich das Bußgeld erhöhen oder ein Punkt in Flensburg hinzukommen.

Wo ist das Halten verboten? Parkende Autos am Strassenrand.

Fazit – Wo ist das Halten verboten?

Das Halten eines Fahrzeugs ist nicht überall erlaubt. Sie müssen die Verkehrszeichen und die Regeln der StVO beachten, um Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie an einer bestimmten Stelle halten dürfen oder nicht, sollten Sie lieber einen anderen Platz suchen oder weiterfahren.

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