. Kfz-Versicherung erklärt: Anmeldung, Arten & Tipps zur Kündigung
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Das 1×1 der Kfz-Versicherung: Anmeldung, Versicherungsarten und Besonderheiten in der Übersicht

Das 1×1 der Kfz-Versicherung: Anmeldung, Versicherungsarten und Besonderheiten in der Übersicht

Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist zumindest in Teilen in Deutschland Pflicht. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht möglich. Doch welche Versicherungsarten gibt es, worauf muss bei der Anmeldung geachtet werden und wann ist es möglich, die eigene Kfz-Versicherung zu kündigen?

Wann muss man eine Autoversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Autoversicherung muss erfolgen, bevor ein Fahrzeug angemeldet wird. In Deutschland ist die Zulassung eines Kraftfahrzeugs, ganz gleich, ob es sich um ein Auto, Moped oder Motorrad handelt, generell an eine gültige Haftpflichtversicherung gebunden. Diese kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Unfalls sämtliche Schäden, die von dem Versicherungsnehmer anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden. Hierbei kann es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handeln. Um eine ausreichende Absicherung sicherzustellen, gibt es hier Mindestsummen, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden.

Erst mit Abschluss einer Haftpflichtversicherung geben die Assekuranzen die elektronische Versicherungsnummer, kurz eVB, heraus. Diese muss dann bei der Zulassungsstelle abgegeben werden, um die Fahrzeuganmeldung abzuwickeln.

Neben der Haftpflichtversicherung gibt es auf dem Markt zwei weitere Formen der Autoversicherung. Hierbei handelt es sich zum einen um die Teil- und zum anderen um die Vollkaskoversicherung. Beide sind freiwillig und vor allem dann lohnenswert, wenn ein Auto per Kredit finanziert wurde oder sich Autofahrer vor Kosten infolge von Diebstahl, Wildschäden und Vandalismus schützen möchten.

Was ist besser, Teil- oder Vollkasko?

Mit dem Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung steigen die Kosten für die Autoversicherung, die ein Fahrzeughalter decken muss, signifikant an. Anders als die Haftpflichtversicherung, deren Fokus ganz klar auf Schäden bei Dritten liegt, übernehmen die Kaskoversicherungen Schäden und damit Kosten am eigenen Fahrzeug. Wann die Teil- und wann die Vollkaskoversicherung dabei einspringt, hängt von der Schadensart ab:

  • Die Teilkaskoversicherung greift bei Fahrzeugen immer dann, wenn es sich um Schäden handelt, die von außen an dem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Klassische Beispiele hierfür sind Wild- und Unwetterschäden. Generell kann hier eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. In diesem Fall müssen Fahrzeughalter aber auch bedenken, dass sie kleinere Schäden unter Umständen vollständig aus eigenen Mitteln decken müssen.
  • Durch die Vollkaskoversicherung werden generell Schäden übernommen, die entweder selbst verschuldet sind oder die sich auf Vandalismus zurückführen lassen. Ansonsten übernimmt die Vollkaskoversicherung auch alle Schäden, die in den Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung fallen.

Die Vollkaskoversicherung stellt im Grunde die Rundumabsicherung für Fahrzeughalter dar. Ob sich der Abschluss aber für den einzelnen Versicherungsnehmer lohnt, ist vor allem davon abhängig, welchen Wert das eigene Fahrzeug hat und wie hoch das Schadensrisiko ist.

In der Regel beschränkt sich die Empfehlung für die Vollkaskoversicherung auf Neuwagen, vor allem auf die, die per Finanzierung gekauft wurden, sowie auf Fahranfänger. Spätestens nach fünf Jahren ist es dann aber sinnvoll, von der Voll- in die Teilkaskoversicherung zu wechseln. Dadurch lassen sich die Versicherungskosten erheblich reduzieren.

Lesen Sie auch: “KFZ-Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist der Unterschied?

Wie werden die Kosten der Kfz-Versicherung beeinflusst?

Die Kosten, die durch eine Autoversicherungspolice anfallen, sind sehr variabel und werden durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Entscheidend ist hier unter anderem:

  • wie viel Erfahrung der versicherte Fahrer hat
  • wie viele Unfälle durch ihn in den letzten Jahren verursacht wurden
  • ob eine Selbstbeteiligung gewählt wird
  • die Fahrzeugart
  • die jährliche Kilometerleistung
  • die Regionalklasse

Ferner gibt es auch aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsleistungen der Unternehmen erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen. So kann unter anderem eine Werkstattbindung die Versicherungsgebühr minimieren, während letzten Endes ein Rabattschutz für mehr Kosten sorgt.

Kann mir die Versicherung einen Gutachter vorschreiben?

Hier muss klar zwischen der Versicherungsart unterschieden werden. Entscheidend ist zudem, welche Versicherung im Falle eines Unfalls für die Schadenabwicklung zuständig ist. Demnach ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht dazu befugt, dem Unfallopfer einen Gutachter vorzuschreiben. Dieser darf von ihm individuell bestellt werden. Bei einer Kaskoversicherung sieht das schon anders aus. Hier darf vonseiten der Versicherung immer ein Gutachter bestellt werden. Es gibt Versicherungen, die mit ausgesuchten Gutachtern fix zusammenarbeiten, viele Assekuranzen sind hier aber auch flexibel und schreiben den Gutachterauftrag aus. Dies ist vor allem bei vielen Online-Versicherern der Fall. Wichtig ist vor allem, dass der Gutachter unabhängig ist, sodass er den Schaden generell neutral bewertet.

Warum sollte man eine Kfz-Versicherung spätestens zum 30.11. kündigen?

Die Tarife für die Kfz-Versicherungen schwanken stark und werden jedes Jahr von den Gesellschaften neu kalkuliert. Viele Verbraucher kämpfen daher jedes Jahr aufs Neue mit höheren Beiträgen. Um dies zu vermeiden, sind der jährliche Versicherungsvergleich und unter Umständen auch der Wechsel der Assekuranz empfehlenswert. Eine Kündigung muss immer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Die meisten Autoversicherungen beginnen zum 1. Januar eines Jahres und enden damit am 31. Dezember. Eine ordentliche Kündigung ist immer bis zum 30. November eines Jahres möglich. Wichtig ist, dass diese schriftlich erfolgt, also nachgewiesen werden kann. Sonderkündigungen sind möglich, wenn durch die Versicherung ein Schaden gerade reguliert wurde. Dann ist ein Wechsel der Versicherung auch generell im laufenden Versicherungsjahr möglich. Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung ist eine Beitragserhöhung. Diese erfolgt meistens nach Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres.

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